Auszug aus dem Qualzuchtgutachten des BMI

Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetztes (Verbot von Qualzüchtungen)
Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BMELF)

 

2.1.1.1.4. Dermoid/Dermoidzysten

 

Definition:
Hauteinstülpungen am Rücken, die bis in den Wirbelkanal hineinreichen können.

 

Vorkommen:
Rhodesian Ridgeback

 

Genetik:
Das Merkmal wird wahrscheinlich von einem autosomal unvollkommen dominanten Gen bestimmt, das möglicherweise mit dem Gen für das Merkmal "Ridge" gekoppelt ist.

 

Symptomatik:
Die Dermoidzysten treten am Rücken vor und hinter dem "Ridge" (Haarstrich mit gegenläufigem Wuchs) auf. Sie entwickeln sich embryonal aus einer unvollkommenen oder ausbleibenden Trennung von Haut und Rückenmark (HOFMEYER, 1963; MANN u. STRATTON, 1966). Bleibt die Verbindung zum Wirbelkanal und Rückenmark bestehen, kann dies zu Nachhandparalysen und Hyperästhesien (überempfindlichkeiten) führen (DYCE et al., 1991; LORD et al., 1957), außerdem treten durch Infektionen Veränderungen (Meningitis, Myelitis) auf.

 

Empfehlung:
Zuchtverbot für Tiere (siehe S. 14, Nr. I), die mit Dermoidzysten behaftet sind, weil bei den Nachkommen mit Schmerzen und Leiden gerechnet werden muss.

 

Literatur:
DYCE, J., M.E. HERRTAGE, J.E. HOULTON u. A.C. PLAMER (1991) : Canine spinal arachnoid cysts.J. sm. anim. pract. 32, 433-437.
HOFMEYER, C.F.B. (1963) : Dermoid sinus in the Ridgeback dog. J. sm. anim. pract. 4, suppl. 5-8.
LORD, L.H., A.J. CAWLEY u. J. GILROY (1957) : Middorsal dermoid sinuses in the Rhodesian Ridgeback.J.A.V.M.A. 131, 515-518.
MANN, G.E. u. J. STRATTON (1966) : Dermoid sinus in the Rhodesian Ridgeback. J. sm. anim. pract. 7, 631-642.

3.1. Allgemeines
Heimtierzucht ist, abgesehen von der Gebrauchshundezucht, vorwiegend Rassen- und Erhaltungszucht und keine Leistungszucht. Den Züchtern wird oft vorgeworfen, durch ihre z. T. einseitig auf extreme morphologische Merkmale ausgerichteten Zuchtziele oder durch bestimmte Zuchtmethoden (z.B. Inzucht) Tiere zu züchten, die Schmerzen und Leiden erdulden müssen, eine reduzierte Lebenserwartung haben, teilweise wichtige Organe nicht mehr normal gebrauchen können oder für diverse Erkrankungen disponiert sind. dies muss alle Züchter alarmieren und anspornen, sich mit den Vorwürfen ernsthaft auseinander zu setzen, um die angewandten Ziele und Methoden transparent zu machen, kritisch zu überprüfen und - falls nötig - zu ändern. Nur so kann das zum Teil berechtigte Misstrauen in der öffentlichkeit abgebaut und der Tierschutz verbessert werden. Die nachfolgenden Empfehlungen und Hinweise wenden sich deshalb in erster Linie an die Züchter und die für die Zucht und Zuchtprogramme verantwortlichen Organisationen, an Zuchtwarte, Preisrichter sowie beratende Veterinärgenetiker und Tierärzte. Ihnen sollen Anregungen und Maßstäbe für die Verbesserung der derzeitigen Situation gegeben werden. Adressaten sind aber auch die zuständigen Behörden und die mit der Rechtsetzung befassten Gremien, die hiermit über die wissenschaftlich gesicherten fachlichen Grundlagen und Zusammenhänge informiert werden sollen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die folgenden Ausführungen (Teil 3 des Gutachtens) als all-gemeine Empfehlungen für die zukünftige züchterische Arbeit dienen sollen. Die im Teil 3 formulierten Vorschläge dürfen auf keinen Fall zur Relativierung der Aussagen in Teil 1 und 2 des Gutachtens herangezogen werden. Die in Teil 3 behandelte Problematik geht über die in Teil 2 behandelten Fälle hinaus.

 

3.2. Das Tierschutzgesetz und das Europäische übereinkommen zum Schutz von Heimtieren legen Bedingungen für die Züchtung fest
Schmerzen, Leiden und Schäden müssen mit allen zu Gebote stehenden Möglichkeiten von Tieren ferngehalten werden. Artgemäßheit ist das oberste Bewertungskriterium
Von Heimtierzüchtern wird in diesem Zusammenhang immer wieder angeführt, dass Artgemäßheit kein geeignetes Bewertungskriterium, sondern der alleinige Maßstab die "Rassegemäßheit" sei.

 

Als Begründung wird angeführt, dass Tierarten heute in zahlreichen genetisch sehr differenzierten Unterpopulationen auftreten, die ihrerseits Gegenstand der Züchtung sind. dieses Argument ist zu berücksichtigen, dennoch muss die Artgemäßheit Grundlage der Bewertung bleiben. Schmerzen, Leiden oder Schäden, die Tieren durch züchterische Maßnahmen zugefügt werden, stehen in Widerspruch zu einer auf Tierliebe und weitgehend immateriellen Nutzen basierenden Zucht, bei der der Umgang mit Tieren ein wichtiges Motiv darstellt. Forschungsarbeiten zur frühzeitigen Erkennung und Eliminierung pathogener Gene in den verschiedenen Populationen können nur durchgeführt werden, wenn sie auch durch die Zuchtorganisationen unterstützt und gefördert werden.
Auch für die Heimtierzüchtung gilt das Grundprinzip, dass das Erscheinungsbild (der Phänotyp) des Tieres, also auch seine Gesundheit sowie das Freisein von Schmerzen, Leiden oder Schäden, sowohl durch den Genotyp, durch den Genotyp-Umwelt-Interaktionen als auch durch die Umwelt bestimmt werden.
Züchtungsbedingte Schmerzen, Leiden und Schäden können bei Tieren vor allem auf drei Ursachen zurückgeführt werden:

  1. Die Tiere sind durch extreme (einseitige) Zuchtziele in Ihrer Gesundheit und Widerstandskraft oder ihrem Verhalten so beeinträchtigt, dass sie Schmerzen, Leiden oder Schäden ertragen müssen.
  2. In der population sind Defektgene vorhanden, die zu unterschiedlichen morphologischen oder funktionellen Störungen und dadurch zu Schmerzen, Leiden oder Schäden führen.
  3. Es werden bestimmte Zuchtmethoden falsch eingesetzt (z.B. Inzucht), so daß die in der Population vorhandenen unerwünschten Allele homozygot werden.

Defektgene und genetisch bedingte Anomalien sind in der Züchtung (Selektion) so zu berücksichtigen, dass möglichst keine Nachkommen (Merkmalsträger) entstehen, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden behaftet sind
Mutationen als Ursache von Genveränderungen, so auch Defektgenen, lassen sich grundsätzlich nicht verhindern, deshalb muss auch in Heimtierpopulationen stets mit einer mehr oder weniger großen Anzahl von Defektgenträgern gerechnet werden. Die Züchtung muss aber darauf ausgerichtet sein, die Frequenz von Defektgenen in Populationen möglichst niedrig zu halten.

 

Um dieser Situation in der Heimtierzucht gerecht zu werden, muss die Zucht mit Tieren, die Träger wichtiger bekannter Defektgene sind, verhindert werden. Eine solche Zucht kann zu mit Leiden verbundenem fetalem Tod, Totgeburten oder zu Nachkommen führen die in ihrer Lebensfähigkeiteingeschränkt sind oder infolge körperlicher bzw. funktioneller Mängel Schmerzen, Leiden oder Schäden erdulde (Zuchtausschluss von Merkmalsträgern und, soweit möglich, von bekannten Anlageträgern). Derartige Maßnahmen müssen zum Bestandteil von Zuchtbemühungen und vor allem von Zuchtprogrammen werden.
Erbfehler (Missbildungen), Erbkrankheiten und erbliche Funktionsstörungen sind Abweichungen von der Norm in Körperbau, Körperfunktion und Verhalten mit nachteiligen Wirkungen für das betroffene Tier oder die Population (Rasse).
Abweichungen von der Norm können durch genetische Ursachen, Umweltfaktoren oder durch eine Kombination aus beiden bedingt sein. Erbfehler oder Erbkrankheiten sind vor allem solch Defekte, denen ein monogener oder digener Erbgang oder eine Chromosomenanomalie zugrunde liegt oder bei denen eine begründete Annahme für einen solchen Erbgang vorliegt. Soweit Erbfehler durch ein dominantes Gen verursacht werden, sind Anlageträger zugleich Merkmalsträger. Dies vereinfacht die Selektion gegen solche Merkmale, so dass im Allgemeinen keine besonderen diagnostischen, jedoch züchterische Maßnahmen erforderlich sind. Rezessive Schadgene dagegen führen nur in homozygotem Zustand, bei zwei beteiligten Genorten erst bei deren Kombination, zur Manifestation des Erbfehlers und damit zum Auftreten erkennbarer Merkmalsträger. In Abhängigkeit von der Frequenz des Schadgens is die Häufigkeit der phänotypisch gesunden (normalen) Anlagenträger in der Population um ein Vielfaches größer als die der erkennbaren Merkmalsträger. Zuchtmaßnahmen gegen Träger rezessiver Schadgene sind notwendig, erfordern aber ein abwägendes Vorgehen.
Erbfehler, Erbkrankheiten und genetisch bedingte Funktionsstörungen sowie Leistungsmerkmale müssen auch unter Tierschutzaspekten bewertet werden.
Die Beurteilung der Wirkung deletärer Gene ist abhängig von der Häufigkeit der phänotypischen Auswirkung, vom Grad der Funktionsstörungen, vom Auftreten von Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den betroffenen Tieren sowie von indirekten Folgewirkungen, z.B. Beeinträchtigung des Muttertieres.

 

Ist die genetische Ursache eines Defektes geklärt, können Zuchtmaßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen werden. Der Nachweis einer genetischen Abhängigkeit wird oft erschwert durch die relative Seltenheit der Defekte, unvollständige Penetranz, Umweltfaktoren mit ähnlicher Wirkung sowie durch Befürchtungen des Züchters vor Diskriminierung seiner Zucht. Eine vollständige wahrheitsgetreue Erfassung und Dokumentation aller auftretenden Defekte und Erbkrankheiten ist Voraussetzung für die Erkennung von Ursachen, für de Aussagewert genetischer Untersuchungen sowie für die zu ergreifenden Maßnahmen. Derzeit ist ein zuverlässiges Erfassungssystem noch nicht überall vorhanden. Merkmalsträger und soweit möglich, auch Anlageträger sollten vom Züchter, der Zuchtorganisation, insbesondere vom Zuchtwart, erfasst und dokumentiert werden. Da verschiedene Organisationen an der Erhebung der Daten beteiligt sind, ist eine Abstimmung zwischen ihnen erforderlich. Die Zusammenführung aller Daten über die einzelnen Zuchttiere und die Population ist für eine züchterische Auswertung notwendig.

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